Natura 2000

Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein europäisches Netz von besonderen Schutzgebieten, mit welchem gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume länderübergreifend geschützt werden sollen. Ein zusammenhängendes Netz aus Biotopen soll Europa überziehen und der Natur ein Überleben zwischen Kultur- und Industrielandschaft ermöglichen. 

Die Natura 2000 Gebiete wurden nach Massgabe der Europäischen Richtlinien 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) sowie 79/409/EWG (kurz Vogelschutzrichtlinie) errichtet. Daher überschneiden sich häufig die aufgrund der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie errichteten Natura 2000-Gebiete. Zur Unterscheidung haben sich in Deutschland die Begriffe FFH-Gebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet etabliert. Zur Identifikation erhält jedes Natura-2000-Gebiet eine europaweit eindeutige Nummer, EU-Code genannt. 

Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt aller im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sowie die Gewährleistung eines für deren langfristiges Überleben ausreichenden Bestandes. Für die im Anhang I aufgeführten besonders bedrohten Vogelarten müssen besondere Schutzmassnahmen zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Lebensräume durchgeführt werden. Die zahlen- und flächenmässig geeignetsten Gebiete werden zu diesem Zweck als Schutzgebiete ausgewiesen. Schutzgebiete für die nicht im Anhang I aufgeführten regelmässig auftretenden Zugvogelarten zum Schutz ihrer Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten sind ebenfalls zu schützen. In diesem Zusammenhang kommt dem Schutz von Feuchtgebieten herausragende Bedeutung zu. 

Auswahlverfahren 

Natura 2000 Gebiete werden von dem jeweiligen Mitgliedsstaat der EU ausgewählt. In Frage kommen Gebiete, welche natürliche Lebensräume vieler verschiedener Tiere und Pflanzen, oder ein Habitat einer bestimmten Art umfassen. Die ausgewählten Gebiete werden dann der EU-Kommission vorgeschlagen und von dieser bewertet. Wird ein Gebiet in die Natura 2000 Liste aufgenommen, ist der Mitgliedsstaat verpflichtet, dieses so schnell wie möglich unter besonderen Schutz zu stellen und dafür zu sorgen, dass der in der FFH-Richtlinie definierte günstige Erhaltungszustand der jeweils bedeutsamen Artvorkommen und Lebensräume bewahrt wird. Die Mitgliedsstaaten müssen dazu Entwicklungsziele definieren und die geeigneten gesetzlichen, administrativen oder vertraglichen Schutzinstrumente zur Erreichung dieser Ziele auswählen und umsetzen. 

Eingriffe 

Vorhaben, die eine bestimmte Fläche des Erdbodens in Gestalt oder Nutzung oder den mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegel verändern, gelten dann als Eingriffe in Natur und Landschaft, wenn sie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Sollen Eingriffe in ein Natura-2000 Gebiet erfolgen, sind umfangreiche Prüfungen vorgeschrieben. 

  1. Zunächst muss in einer Vorprüfung geklärt werden, ob der geplante Eingriff möglicherweise zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes führen kann. Dabei ist es egal, ob das Vorhaben direkt im Gebiet stattfindet oder von aussen auf das FFH-Gebiet einwirkt. Lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung nachweislich nicht ausschliessen, muss eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Für Pläne und Projekte wie eine Bundesfernstrassenplanung ist die Vorprüfung zwingend vorgeschrieben. 
  2. Eine Verträglichkeitsprüfung (VP) (¬ß 34 Abs. 1, 2 BNatSchG) wird unabhängig von einer eventuell zusätzlich erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt. Während nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei Eingriffen in die Natur unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensiert werden können, gilt für ein Natura-2000-Gebiet ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Dies bedeutet, dass keine wesentlichen Verschlechterungen der Lebensraumtypen sowie erhebliche Störungen der für das Gebiet gemeldeten Arten erfolgen dürfen und dass Nutzungsänderungen nur zulässig sind, soweit sie sich nicht erheblich nachteilig auf die definierten Erhaltungsziele auswirken. 
  3. Ergibt die Verträglichkeitsprüfung, dass das Projekt zu Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck massgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es zunächst unzulässig. Dieses Ergebnis kann nur überwunden werden, wenn es zu dem geplanten Eingriff nachweislich keine Alternativen gibt (¬ß 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) und ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem geplanten Eingriff nachgewiesen werden kann, welches schwerer wiegen muss als das öffentliche Interesse am Schutz des betroffenen Gebietes. 

5614-401 Feldflur bei Limburg (EU-Vogelschutzgebiet) 

Auszug aus der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlichten Gebietsliste - Gebiet in der Karte ansehen

gebiet 5614

Beschreibung


Bei dem Gebiet 5614-401 handelt es sich um offene Feldffluren mit vorherrschendem Ackerbau in milderer Klimalage. Es ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet am Westrand der hessischen Vogelzugschneise für Kranich, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Mornellregenpfeifer, Kiebitz, kleines Sumpfhuhn und weitere Arten nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie. 

Das Gebiet ist durch Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen und Starkstromleitungen sowie durch den Bau von Umgehungsstrassen gefährdet. 

Entwicklungsziele

Erhalt und Verbesserung der Lebensbedingungen für relevante durchziehende und überwinternde Vogelarten durch Fortsetzung der bisherigen Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem: 

  • Erhaltung von grossräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Arten günstigen Nährstoffhaushalt 
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
    Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten 
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten

Downloads

HE 7620 SuÃàdumgehung Limburg mit OU Flacht-Niederneisen

Projektbeschreibung und Beurteilungskriterien des Gesamtprojektes. Auszug aus der Dokumentation des Bundesverkehrswegeplans 2003.

Schon gewußt? - Blatt 00: Die Übersichtskarte

Wir stellen uns vor - unsere Ziele und Grundsätze, und die wichtigsten Argumente gegen die Umgehung auf einen Blick.

Schon gewußt? - Blatt 01: Die Brücke über die Eppenau

Die Südtrasse sieht eine Überquerung der Eppenau, eines Naherholungsgebietes von besonderer Bedeutung, durch eine vierspurige Brücke vor - mit einer Länge von 340m und einer Höhe von 15 Metern.

Schon gewußt? - Blatt 02: der Graben zwischen Blumenrod und Linter

Detaillierte Informationen zur Trassenführung der Südumgehung, den erwarteten Lärmbelastungen für Blumenrod und den Auswirkungen für die Bevölkerung.

Schon gewußt? - Blatt 11: Das Wunder der Diezer Straße

Die Stadt Limburg führt als Argument für eine Umgehungsstrasse seit Jahren an, dass die Diezer Strasse entlastet werden müsse. Ob dies der wahre Grund für die Limburger Südumgehung ist, scheint fraglich. Wir zweifeln dies seit Jahren an und werden nun durch amtliche Zahlen bestätigt. 

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Blumenrod

Luftbild des Trassenverlaufs 1a um Blumenrod mit den Schulen

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Blumenrod IV

Luftbild des Trassenverlaufs 1a um das Neubaugebiet Blumenrod IV

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Linter-Blumenrod

Luftbild des Trassenverlaufs 1a zwischen Linter und Blumenrod mit Anschluss an die B 417

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a und Holzheim

Luftbild des Trassenverlaufs der Südumgehung Limburg mit Anschluss an die Umgehung Holzheim

UVS Karte 1 Bestand
Diese Karte weist den Bestand von Siedlungen und Biotopen aus

Weitere Informationen

23.01.2012
Über 1.100 Seiten zur Umgehung

Sieben Gutachter waren beteiligt, zehn Gutachten haben sie
erstellt und insgesamt über 1100 Seiten an Material zusammengetragen.
All dies zur Variante 1 a der Südumgehung, also zur Variante um
Blumenrod herum, die nun erst einmal ad acta gelegt ist. Die Kosten für die Gesamtuntersuchung der Umgehung Limburg -Diez wurden nach Angaben des Magistrats im Jahr 2005 auf rund 430 000 Euro geschätzt. Der Anteil der Stadt Limburg für die anfallenden Untersuchungen werden vom Magistrat mit 317 000 Euro aufgeführt. Dieser Kostenanteil, der eigentlich auf das Land entfällt, soll gemäß einer Vereinbarung von der Stadt getragen werden.

22.01.2012
Nicht durch Blumenrod

Der Verein gegen die Altrasse verlangt von der Stadt Limburg Auskunft darüber, wie der Lenkungsausschuss zu
seiner Entscheidung gekommen ist, nun wieder auf die Alttrasse zu
setzen. Vorrangiges Ziel ist die Verhinderung der
Umgehung auf der Alttrasse mitten durch Blumenrod. Was die Organisation
und das couragierte Auftreten angeht, ist der Verein "Gegen eine
Südumgehung Limburg/Linter" durchaus Vorbild. Der hatte es immerhin
geschafft, erhebliche Planungsmängel bei der Betrachtung der Umgehung um
Blumenrod herum aufzudecken.

22.01.2012
Es gibt keine große Lösung in absehbarer Zeit

Heute ist Limburg in der Diskussion um die Umgehung keinen Millimeter weiter, ganz im Gegenteil. Die
Diskussion um eine Südumgehung hat Rückschläge einstecken müssen. Nun
soll es auf der Alttrasse sein. Die bisherigen Untersuchungen dazu sind
genauso spärlich und unvollständig, wie es ganz offenbar die
Untersuchungen zur Variante 1 waren. Wird der Verlauf auf der Alttrasse
genauer untersucht, werden die Kosten explodieren – und dann geht es
zurück zur Variante um Blumenrod herum. Das Spiel lässt sich beliebig
fortsetzen.Die Diskussion der vergangenen Jahre zeigt aber auch, dass in Limburg
der Tunnelblick herrscht, wenn es um Verkehr geht. Die allumfassende und
lebensverbessernde Entlastung in der Diezer Straße und anderen
Bereichen der Innenstadt hätte es auch mit einer Südumgehung nicht
gegeben und wird es auch nicht geben, egal welche Variante einmal gebaut
werden sollte.

22.11.2011
CDU will stärker an die Basis

"Das Ergebnis der letzten Kommunalwahl war eine Enttäuschung", räumte der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes. Eine Analyse der Ergebnisse der einzelnen Wahllokale zeigte große Stimmenverluste für die CDU in Blumenrod und auch in der Weststadt. Beides sei auf das Thema Verkehr zurückzuführen. In Blumenrod gehe es dabei um den umstrittenen Verlauf der Südumgehung, während in der Weststadt die hohe Verkehrsbelastung der Diezer Straße eine Rolle spiele. Insbesondere die Frage der Südumgehung habe ein hohes Mobilisierungspotential, sagte Stanke.

09.11.2011
Stadt ist enttäuscht von Hessens Umweltministerium

Der sogenannte "Luftreinhalteplan" verursacht Ärger; nicht nur zwischen den Limburger Kommunalpolitikern, sondern auch zwischen der Stadt und dem Land Hessen. Die zuständige Sachbearbeiterin lehnt die Sperrung der Innenstadt für Lkw ab, obwohl das Ministerium selbst ein Lkw-Fahrverbot in der Diezer Straße angeregt habe. Die Stadt Limburg bemängelt außerdem, dass die Behörden lediglich eine Umleitung über Stadtstraßen geprüft und großräumige Umgehungen außen vor gelassen hätten.

08.11.2011
Südumgehung: Richard kritisiert Vorgänger

Bürgermeister Martin Richard hat in der Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit dem Streit um die Südumgehung sowohl die Bürgerinitiative als auch seine Vorgänger scharf kritisiert. Der Bürgermeister machte klar, dass er sich trotz des Widerstands energisch für die Umgehung einsetzen wird – und zwar für die fachlich beste Lösung, die sogenannte Alttrasse, obwohl diese nicht seinen Vorstellungen entspreche. Für die von der Bürgerinitiative "Gegen die Südumgehung" dargestellte Betroffenheit zeigte er kein Verständnis. Die Mitglieder würden Einzelinteressen über das Gemeinwohl erheben.

Leserbriefe

10.11.2011
Herr Bürgermeister, das ist eine Frechheit
von Ralf Jung-König, Vorsitzender "Keine Südumgehung Limburg e.V."

Langsam haut es dem Fass den Boden raus: Wenn der Bürgermeister von Limburg seinen Unmut über die fehlerhaften Planungen seiner Verwaltung zur Südumgehung äußert, ist das in Ordnung. Die Bürger und ihr angeblich mangelndes Interesse am Gemeinwohl dafür verantwortlich zu machen, ist eine Frechheit. Niemand außer der Stadt Limburg und ihr Bürgermeister sind für die Fehlplanungen verantwortlich. Hierfür wurden 400 000 Euro an Steuergeld der Bürger aus dem Limburger Stadtsäckel bezahlt. Es soll ein Projekt durchgesetzt werden, das seinen Zweck nicht erfüllt und bei dem die fachlichen Aspekte im Gegensatz zum politischen Wunsch stehen. Bei jedem Bürger klingeln die Alarmglocken, wenn die Stadtpolitik zwischen fachlich sinnvollen und politisch gewollten Projekten unterscheidet. Von welchem Gemeinwohl redet der Limburger Bürgermeister, wenn seine Verwaltung überraschend feststellt, dass statt 35 Millionen Euro in 2007, die Südumgehung in 2011 nun 102 Millionen Euro kostet? Von welchem Gemeinwohl wird gesprochen, wenn den Bürgern Planungsunterlagen vorenthalten und zur Herausgabe verpflichtende Gesetze ignoriert werden? Nur ein Teil der relevanten Gutachten ist bisher öffentlich zugänglich, wozu unser Verein seit vier Jahren die Stadt Limburg immer wieder unter Klageandrohungen zwingen muss. Wie können Bürger ein Planungsprojekt behindern, wenn dieses den Verwaltungsvorschriften und den Planungsgesetzen entspricht? Gar nicht! Die Planungen der Südumgehung entsprechen nur nicht den Vorschriften, daher kommt die Südumgehung seit Jahrzehnten nicht vom Fleck. Wer Gemeinwohl fordert, wird den Stadtverordneten alle Gutachten und Unterlagen zur Südumgehung zur Verfügung stellen: Dazu zählt auch die detaillierte Kostenberechnung je Planungsvarianten ("Kostenmanagement") und das gesamtstädtische Wohnbauflächenentwicklungskonzept für die Stadt Limburg. In den Planungen sind weitere und teils massive Planungsfehler enthalten.

08.11.2011
Limburg setzt 2012 auf die Stadtentwicklung

Keine höheren Steuern im kommenden Jahr. Neben der Stadtentwicklung sei die Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr oberstes Ziel. Die Stadt erwarte eine konsequente Umsetzung der im Luftreinhalteplan vorgesehehen Maßnahmen durch das Land, mittelfristig helfe aber nur der Bau der Südumgehung weiter.

28.10.2011
Dialysezentrum kommt

Für das "Dialysezentrum in den Klostergärten" soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Es müsse geklärt werden, welche Auswirkung die Südumgehung auf die Verkehrsführung "In den Klostergärten" habe und wie die Anbindung geschaffen werden solle. Laut Bürgermeister Martin Richard sei die Alttrasse nicht tangiert, zudem dauere es bis zur Realisierung der Südumgehung noch rund 15 Jahre.